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Rechtsgrundlage: Satzung § 12

Amtszeit: zwei Jahre, gerechnet von der Annahme der Wahl bis zur Neuwahl

Das Präsidium muss beim Amtsgericht eingetragen werden (erledigt der Notar). Neu gewählte Mitglieder sind allerdings sofort nach der Wahl im Amt, nicht erst nach der Eintragung.

Mitglieder

  1. Präsident:in
  2. Vizepräsident:in Finanzen
  3. Vizepräsident:in für Bildung und Sportentwicklung
  4. Vizepräsident:in Sport
  5. Vizepräsident:in Jugend
  6. Vizepräsident:in für Öffentlichkeitsarbeit
  7. Vizepräsident:in Leistungssport

Außerordentliche Mitglieder

„Beratende Stimmen“

  1. Verbandstrainer:in
  2. die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer (haben wir im BTTV nicht, wir haben „nur“ Mitarbeiter:innen in der Geschäftsstelle, unsere Satzung sieht keine Geschäftsführung durch eine Person vor)
  3. Ehrenpräsident:innen
Inhaltsverzeichnis
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