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Tel. Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 13 Uhr
Geschäftsstelle: 030 / 892 91 76

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen, ob persönlich oder per E-Mail, werden hier gesammelt und veröffentlicht, um allen Interessierten schnellen Zugang zu häufig gestellten Fragen zu machen.

Was reiche ich (im Original) ein?

  • Für die Beantragung einer neuen Lizenz:
    • Komplett ausgefüllte und unterschriebene C-Lizenz Bescheinigung
    • Bescheinigung über das erfolgreiche Bestehen des überfachlichen Teils beim Landessport Bund
    • aktuelles, erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis
    • Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs

Wo, wie und wann reiche ich die Unterlagen im Original ein?

Siehe Hinweise

Eine Formularvorlage für die kostenlose Ausstellung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnis kann auf den Webseiten des BTTV heruntergeladen werden und vom Vereinsvorstand unterschrieben werden, um dieses beim Bürgeramt zu beantragen.

https://service.berlin.de/standorte/buergeraemter/

Achtung: In einigen Bezirken sind dafür ggf. Terminvereinbarungen notwendig! Bitte frühzeitig um einen Termin kümmern oder rechtzeitig vor Ort informieren – ggf. auch das Onlineverfahren nutzen.

Bitte beachten: Das Führungszeugnis darf bei Abgabe nicht älter als drei Monate sein.

Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildung gibt es auf Anfrage in der Geschäftsstelle beim Berliner Tisch-Tennis Verband. Wichtig dabei ist, dass bei der Veranstaltung auf der Anwensenheitsliste unterschrieben wurde. Da normalerweise der Dozent die Fortbildung für den Teilnehmer auf dem Fortbildungsnachweis oder Formular zum Wiederaufleben unterschreibt, ist keine gesonderte Bescheinigung mehr notwendig. Wird ein Nachweis für die berufliche Tätigkeit o.ä. benötigt, stellt die Geschäftsstelle diesen gern aus.

Für die Verlängerung der B-Lizenz, bzw. P-Lizenz müssen entsprechende Fortbildung besucht werden. So müssen für die B-Lizenz, bzw. P-Lizenz die Fortbildungen mit „Fortbildung für B-Lizenz, bzw. P-Lizenz (Gesundheitssport)“ ausgeschrieben sein. Diese Fortbildungen gelten dann auch für die C-Lizenz Verlängerung. (Siehe nächste Frage)

Werden nur Fortbildung besucht, die für C-Lizenz ausgeschrieben sind, wird nur die C-Lizenz verlängert. Die P-Lizenz verlängert nicht eine vorhandene B-Lizenz (und umgekehrt).

Seit 01.01.2022 ist ein Erste-Hilfe-Kurs über 9 LE zur Verlängerung notwendig.

Die B-Lizenz, bzw. P-Lizenz baut auf die C-Lizenz auf. Daher ist es nur notwendig die höherwertige Lizenz zu verlängern. Die Verlängerung der B-Lizenz, bzw. P-Lizenz, verlängert automatisch die C-Lizenz mit. Die höherwertigen Lizenzen haben sozusagen die C-Lizenz abgelöst. Besitzer von einer B-Lizenz und einer P-Lizenz müssen beide Lizenzen verlängern.

In der Regel können bei freien Plätzen immer Gäste aus anderen Landesverbänden teilnehmen.

Als Bildungsurlaub können unsere Aus- und Weiterbildungen nicht genutzt werden, es sei denn die Person ist in dem Berufsfeld tätig. Bei Rückfragen hierzu steht unsere Geschäftsstelle zur Verfügung.

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